Von Siebläufern, Hexen und Poltergeistern – „Abergläubische“ Praktiken um 1750

Kommentare, in denen meist gesetztere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sich intensiver Gegenwartskritik hingeben und in zumeist leicht überheblicher Manier die ihrer Ansicht nach mangelnde Einsichtsfähigkeit größerer Teile der Bevölkerung hervorheben, erfreuen sich in zahlreichen Medien nach wie vor großer Beliebtheit. Auch im 18. Jahrhundert lassen sich derartige Kommentare finden. Diese sind nicht nur unterhaltsam zu lesen, sondern können zugleich einen interessanten Einblick in damalige gesellschaftspolitische Diskussionen sowie in bestimmte Verhaltensweisen innerhalb der Bevölkerung bieten. Im März 1751 wandte sich Joachim Diederich Lichtenstein, eine entsprechende Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Braunschweig-Wolfenbüttels, mit einem scharfen Appell gegen von ihm als Aberglauben eingestufte Praktiken an die Öffentlichkeit.[1] Lichtenstein, zu diesem Zeitpunkt 45 Jahre alt und seit einigen Jahren Bürgermeister der Stadt Helmstedt, beobachtete seit einigen Jahren Verhaltensweisen bei seinen Mitbürger*innen, die ihm ganz und gar nicht gefielen. Dabei kritisierte er zunächst den Unglauben „sowol einfältiger als boshafter Schriftsteller“[2], welche in ihren Werken agnostische oder gar atheistische Positionen verträten und dadurch „den Unglauben in den Seelen der Menschen zu pflanzen bemühet sind“[3]. Dies hielt der besorgte Bürgermeister allerdings für ein vergleichsweise kleines Problem, da die entsprechenden Werke nur einem beschränkten Kreis von gebildeten Rezipient*innen zugänglich seien. Deutlich gravierender sei nach Lichtenstein aber das Problem des in der Bevölkerung noch weit verbreiteten Aberglaubens, den er bei den „ungelehrten und gemeinen Leuten[n]“[4] zuhauf festgestellt haben wollte. Zur Untermauerung seiner These führt er dann drei Beispiele derartigen Aberglaubens an.

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