„Aufhebung der lächerlichen Sanitaets-Anstalten“? Der Pestkordon im habsburgisch-osmanischen Grenzgebiet im 18. Jahrhundert

von Paul-Simon Ruhmann

Mit dem Übergreifen der Corona-Pandemie auf Europa verbindet sich hierzulande der bis heute virale Topos von den ‚Bildern aus Italien‘. War es im Zusammenhang mit ‚Bildern‘ aus dem südeuropäischen Raum zuletzt immer wieder um die Frage gegangen, ob in Deutschland nicht eine gewisse Gewöhnung angesichts menschenunwürdiger Szenen Einzug halten müsse, war der allgemeine Tenor diesmal selbstverständlich ein ganz anderer – zum Glück, wollte man fast meinen. Allerdings ging es abermals nicht um ein Memento zu mehr Anteilnahme und Solidarität. Stattdessen fungierte die nämliche Formel von Anbeginn als eine Art nationaler Abwehrzauber. ‚Nicht bei uns!‘, so die bisweilen recht pietätlos ausgerufene Devise. Die ‚Bilder aus Italien‘ blieben damit nicht allein Sinnbild für den drohenden Kollaps des Gesundheitssystems, sondern wurden darüber hinaus zum diskursiven Sprungbrett für eine kompromisslos nationale Krisenreaktion. Selbstverständlich hatte das einzelstaatliche Vorgehen in Deutschland und Europa auch seine Berechtigung, nicht nur im Rahmen eines entscheidungsgetriebenen politischen Pragmatismus, doch zeigte es eben von der ersten Stunde an auch unerwartete Auswüchse: Derselbe hektische Krisengeist, der hie und da die Grenzen des verbalen Anstandes hinwegwehte, reifizierte sich unversehens in realen Grenzen, die seit Mitte März zur Geißel von Handel und Grenzpendlern im Schengenraum geworden sind. Die schon vorher angekratzte europäische Kernidee offener Binnengrenzen sieht sich auf unbestimmte Zeit sistiert.

Vielleicht lohnt es sich da, das Phänomen der Grenzschließung als Gebot der Seuchenabwehr einmal in historisch distanzierender Perspektive zu betrachten. In groben Zügen möchte dieser Beitrag auf den Pestkordon im habsburgisch-osmanischen Grenzraum im 18. Jahrhundert eingehen – ein spätes und eher unbekanntes Beispiel aus dem Historienkatalog ‚pestpoliceylicher‘ Maßnahmen. Die 1.900 Kilometer lange Militär- und Pestgrenze zwischen adriatischer Küste und Karpatenbogen war gleichwohl die „größte Landquarantäne“[1] in der europäischen Geschichte. Nach einem kurzen historischen Abriss mit mancher bewusst deutungsoffenen Anspielung folgen einige subjektive Assoziationen zur gegenwärtigen Lage.

[1] Lesky, Erna, Die österreichische Pestfront an der k. k. Militärgrenze, in: Saeculum 8 (1957), S. 82-106, hier S. 94.

Eine „immerwährende“ Einrichtung zum Schutz des „österreichischen Staatskörpers“

Der Frieden von Belgrad beendete im Jahr 1739 den siebten und vorerst letzten österreichischen ‚Türkenkrieg‘. Der gigantische Grenzraum, der sich im Südosten des Habsburgerreichs über die Gebiete der heutigen Staaten Kroatien, Serbien, Ungarn und Rumänien erstreckte, wurde von da an einer umfassenden Intensivierung der habsburgischen Herrschaft unterzogen.[2] Die Grenzsicherung bildete dabei einen Fokus der Bemühungen, allerdings nicht nur in militärischer, sondern auch in sanitärer Hinsicht. Das osmanische Reich nämlich stufte man als ‚Hochrisikogebiet‘ für die Pest ein: Alle Länder sind zu beklagen, so ein kaiserlicher Regierungsrat, die mit der Türkey zusammen gränzen. Denn sie sind nicht nur unerwarteten Streifereyen, sondern auch der leidigen Pest täglich ausgesetzet.[3] Und so wurde unter Maria Theresia aus der Militär- mindestens zu gleichen Teilen eine Pestgrenze, an der hunderte Gesundheitsbeamte im Einsatz waren. Bis 1770 entstand ein beispielloses baulich-administratives Bollwerk, bestehend zum einen aus einer „lückenlose[n] Kette von Wachhütten“, die „in Hörweite eines Kanonenschusses voneinander entfernt lagen“.[4] An den zahlreichen Handelsstraßen wurde diese Wehrlinie zum anderen von Quarantänestationen unterbrochen, den sogenannten ‚Kontumazhäusern‘ – nur hier war Händlern und anderen Reisenden ein Grenzübertritt gestattet, während sonst der Schießbefehl galt.

Wer von osmanischer Seite kommend passieren wollte, musste sich als ‚Exponierter‘ in die Kontumaz begeben, eine je nach epidemischer Lage 21- bis 84-tägige Quarantäne einschließlich gründlicher Säuberung und Reinigung […] unter der Aufsicht eines Arztes.[5] Jedweder physische Kontakt der Exponierten untereinander, aber natürlich auch zum Kontumazpersonal, wurde durch strenge Verhaltensregeln sowie minutiöse räumliche Vorkehrungen zu unterbinden versucht. Passierte es doch, dass ein Bewohner mit einem Neuankömmling ungewollt in Berührung kam – und sollte es auch nur mit dem Rockzipfel sein, wie ein spöttischer Beobachter schrieb[6] –, so musste er die Kontumaz von vorn beginnen. Auch Ware und Vieh wurden gesäubert und in die Quarantäne gebracht. Verschiedene Maßnahmen kamen zum Einsatz: Handelsgüter wurden je nach Beschaffenheit mit Essig bespritzt, ausgesonnet und/oder mit Räucherwerk öfters durchräuchert,[7] um schließlich mit einem Siegel des Gesundheitsrates versehen zu werden, welches den Kaiserl. Adler mit der Umschrift: Sigillum sanitatis zeigte.[8] Die eigentlich ‚Exponierten‘ jedoch, so müsste man sagen, waren die Reinigungsknechte in den Kontumazhäusern: Zu ihren zahlreichen Pflichten zählte auch, dass sie etwa in ankommende Baumwollware mit dem Arm hineinfahren, außerdem darauf öfter ihre Nachtruhe nehmen,[9] um solcherart herauszufinden, ob es sich nicht um verpestete Ware handelte – eine aufgrund der gezielten Exponierung ausgesucht perfide Praxis. Erst auf den zweiten Blick kann sie durchaus die unbequeme Frage nach dem ‚sanitären‘ Umgang mit den ‚unterständischen‘ bzw. statuslosen Gruppen von heute provozieren.

Bemerkenswert ist, dass der habsburgische Pestkordon ein ‚ewiger‘ oder ‚immerwährender‘ war, wie es zeitgenössisch hieß – auch in pestfreien Zeiten wurde also kontrolliert. Es nimmt daher nicht Wunder, dass die skrupulöse und störungsanfällige Entseuchungspraxis schon früh in die Kritik geriet. Kaum erwähnt zu werden braucht etwa, dass sich Profit und Zeitverlust für die in lange Quarantäne gezwungenen Händler nur schwerlich die Waage halten konnten; es kam zur Umleitung ganzer Handelsströme.[10] Nichtsdestotrotz waren die für die Kaufmannsware vorgesehenen Schoppen, also überdachte Lagerplätze an den Kontumazstationen, oftmals überfüllt. Wagen stauten sich auf dem türkischen Gebiete, sodass Szenen entstanden, als wenn Jahrmarkt da gehalten werden sollte.[11] Wenn dann noch Kontumazangestellte vermeintlichen Reinigungsessig sichtlich aus dem nächstgelegenen Fluss schöpften, umgekehrt jedoch Leute in die Quarantäne verbannten, die beim Geschäftemachen am Grenzübergang einen falschen Zaun berührt hatten,[12] schien die Absurdität des Kontrollgeschehens komplett. Anders gesagt: Nahezu zwangsläufig musste sich, zumal in pestfreien Zeiten, die Frage nach der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel stellen. Doch war der Angelegenheit mit einem rationalistischen Zweck-Mittel-Kalkül allein schwerlich beizukommen.

Gemeint ist nicht nur, dass Seuchenschutz immer auch einer symbolischen Dimension bedarf, da es nun einmal eine unsichtbare und in der Regel nicht bis ins Letzte bestimmbare Bedrohung gegenwärtig zu halten gilt. In diesem Sinne musste die getroffene Kombination aus Militär- und Sanitätseinrichtung übrigens besonders eindrücklich sein, traute man in der Vormoderne dem Militär gemeinhin doch mehr im präventiven ‚Kampf‘ gegen Seuchen und Plagen zu als Ärzten.[13] Doch lässt sich die Permanenz der Kontrollen insgesamt besser verstehen, wenn man den Sanitätskordon auch als Mittel begreift, das Eigene vom Fremden ‚abzugrenzen‘, wie die Historikerin Barbara Stollberg-Rilinger betont.[14] Das schien geboten, immerhin glichen die Osmanen in der christlichen Kollektiverinnerung der Türkenkriege einem ausgetretenen reissenden Strome, dem nichts widerstehen konnte.[15] Wo sich nun in Zeiten von Frieden und Handel Grenzen zu verflüssigen drohten, mussten Unterschiede betont und rituell sichtbar gehalten werden. Schaut man in Reiseberichte aus der Zeit, scheint das auch funktioniert zu haben: Über die Türken wusste beinahe jedermann, wie wenig sie gewohnt waren, sich vor der Pest in acht zu nehmen.[16] Zwar konnte man eine gewisse Bewunderung dafür aufbringen, wie sich viele Osmanen allein durch Kaltsinnigkeit, die Ablegung aller Furcht sowie durch starkes Tabackrauchen vollkommen gesund erhielten;[17] ebenso dafür, wie sie im Falle einer Pesterkrankung diese einfach durch viel Bewegung und einen gelinden Schweiß überwanden, während Christen, wenn sie angesteckt sind, sich voller Angst ins Bette begeben und dahinsterben.[18] Dennoch markierte dieses Stereotyp primitiver Robustheit einen durchaus bedrohlichen Unterschied – und so musste das dem eigenen Verständnis nach zivilisatorisch bereits ‚verfeinerte‘ christliche Abendland auch sein ganzes militärisches, administratives und sanitäres Vermögen aufbringen, um sich davor zu schützen.

Weitere symbolische Funktionen der Maßnahmen seien nur kurz angedeutet: Mittels Seuchenabwehr konnte sich das habsburgische Kaisertum auch in Friedenszeiten als aktiver Schirmherr des römisch-deutschen Reiches inszenieren,[19] es konnte dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, eine in Loyalität, Religion und Kultur bis dahin wechselhafte Grenzregion endlich zu vereindeutigen,[20] und schließlich konnte durch die Grenzkontrollen auch eine gewisse Beunruhigung angesichts der Abhängigkeit vom Handel mit den Ungläubigen eingehegt und maliziös kommentiert werden: „Wenn es schon nicht gelang, den Levantehandel den osmanischen Kaufleuten – meist Juden, Armenier oder Griechen – aus der Hand zu nehmen und unter eigene Regie zu bringen, dann sollten diese Kaufleute wenigstens während ihres Aufenthalts in den Erbländern unter permanenter Kontrolle stehen.“[21] All diese Aspekte machten das Kontumazwesen auch jenseits des rein Sanitären zu einer im doppelten Sinne bedeutungsvollen Einrichtung. Seine geschichtliche Beharrungskraft wurde hierdurch zweifelsohne mitbegründet. Und so darf man mutmaßen, dass sich das sanitäre Sicherheitsbedürfnis an der habsburgisch-osmanischen Grenze im Laufe des 18. Jahrhunderts zwar nicht durchweg und proportional, aber doch auch in Abhängigkeit von den oben skizzierten ‚außersanitären‘ Bedürfnissen entwickelte. Letztere jedoch wurden von einer immer markanteren merkantilistisch-aufklärerischen Signatur der Zeit nach und nach überschrieben. Die Kritik an den so kostbaren, sorgfältigen und mühsamen Anstalten[22] zum Schutz des österreichischen Staatskörpers[23] nahm zu. Auf die Spitze treiben sollte sie am Ende – wieder einmal – niemand anderes als Joseph II. selbst. Der sich als aufgeklärt verstehende Sohn und Mitregent Maria Theresias, der über das von seiner Mutter ausgebaute Grenzregime insgesamt urteilte, dieses sei unbillig, vitios, unnütz, fehlerhaft, kostspielig, ja ein Blendwerck, forderte denn auch nichts weniger als die gänzliche Aufhebung der lächerlichen Sanitaets-Anstalten.[224]

Von #zusammenhalten bis #nichtaufmeinemrücken: Naturgewalt und soziale Komplexität

Doch war das habsburgische Kontumazwesen wirklich so überflüssig, wie die obige Aussage glauben macht – ein seltener ‚Grenzfall‘ reiner Symbolpolitik also? Die Medizinhistorikerin Erna Lesky hielt die Maßnahmen zweifelsfrei für „sinn- und zweckvoll“,[25] wobei sie sich auf die damals neue Hypothese des Menschen- statt des Rattenflohs als Überträger der Pest stützte. Also im Gegenteil eine staatserhaltende und damit notwendige Ergänzung zum militärischen Grenzschutz? Man könnte auch noch einfacher argumentieren und sagen: Eine mehrwöchige Quarantäne ist eigentlich immer geeignet, Infektionsketten zu durchbrechen. Nur drehten sich die zeitgenössischen Debatten, ob im Leben mit der Pest Gegenmaßnahmen gemildert oder geschärfet werden[26]müssten, ja gerade nicht allein um die Zweck-Mittel‑, sondern eben auch die Kosten-Nutzen-Frage. Epidemiologische Unwägbarkeiten sowie die zu befürchtende Tragweite jeder Festlegung kamen hinzu und es war schnell ein hohes Maß an Entscheidungs­kontingenz erreicht. Unter dieser Bedingung sahen sich die konkurrierenden Handlungsoptionen, die Art und Weise ihrer Konturierung und Propagierung ganz wesentlich auch von den Selbst- und Weltdeutungen ihrer Verfechter geformt.

Von #zusammenhalten bis #nichtaufmeinemrücken haben auch wir binnen weniger Wochen eine rasante Entwicklung durchgemacht. Zunächst hatte sich die Corona-Krise ja beinahe ‚erfrischend‘ anders angelassen: Gegen die gesellschaftliche Polarisierung der letzten Jahre schien das Virus gleichsam zu immunisieren; viele Länder erlebten eine Art union sacrée im ‚Kampf gegen das Virus‘. Zu ärgern brauchte man sich nicht mehr über hoffnungslose Gesinnungsfanatiker, sondern allenfalls noch über einige gedankenlose MitbürgerInnen, die die virologischen Verhaltensregeln noch nicht so recht inkorporieren wollten. Im Gegensatz dazu hat uns die Zeit nun belehrt, dass auch ein organischer ‚Krisenerreger‘ schnell eine kaum zu überblickende soziale Komplexität entfaltet. Mit der Triage konnte glücklicher Weise ein bedrückendes intensivmedizinisches Szenario vorerst erfolgreich abgewendet werden. Doch wie steht es mit einer ‚Triage‘ im Hinblick auf die sozialen Härten der getroffenen Maßnahmen?[27] Welche rechtsstaatlichen Prinzipien haben wir womöglich verletzt?[28] Welche gesundheitlichen Nebenwirkungen hatte die Corona-Eindämmung? Welche der so einleuchtend wirkenden politischen Leitkategorien gehören kurz nach ihrer Entdeckung vielleicht schon wieder auf den Prüfstand (s. etwa die ‚Vulnerabilität‘[29])? All das sind Fragen, die in der derzeitigen Atempause zu Recht gestellt werden. In diesem Zuge melden sich natürlich auch Polemik, Unverstand und Fake-News zurück. Ein anfänglicher Krisenoptimismus, der vielleicht gerade unter verantwortungsbewussten und gegenüber der Wissenschaft aufgeschlossenen Menschen verbreitet war, ist darüber gedämpft worden: Auch die gegenwärtige Krise verlangt mehr als die wissenschaftliche Ermittlung und akkurate Umsetzung eines Masterplans, der uns epidemiologisch sicher durch die Zeit bis zur Impfung bringt. Wieder einmal zeichnet sich eine Spaltung der Gesellschaft ab, statt an der Euro-, Flüchtlings- oder Klima- nun eben an der Corona-Frage (die mit allen anderen natürlich zusammenhängt).

Ein süffisanter Szientismus und rationalistischer Aufklärergeist nach dem Vorbild Josephs II. wären hier sicherlich ein nachvollziehbarer Gegenreflex, wie überhaupt auf manche Erscheinung des ‚postfaktischen‘ Zeitalters. Dennoch wird eine solche Haltung kaum helfen, Zukunftsfragen zu klären, die gesellschaftliche Orientierungskrisen involvieren. Selbst das zunächst so eindeutig in den naturwissenschaftlichen Zuständigkeitsbereich fallende Corona-Virus entzieht sich, einmal pandemisch geworden, einem objektivistischen Zugriff. Die Grenzschließungen im Schengenraum sind hierfür ein Paradebeispiel: Obwohl einschlägige Studien zu belegen scheinen, dass diese Maßnahmen kaum mehr einen nennenswerten Beitrag zur Infektionseindämmung leisten können,[30] werden sie dennoch aufrechterhalten – doch warum? Es braucht in dieser Frage sicherlich keinen nachträglichen Richterspruch, jedoch wäre es an der Zeit, Abwägungsprozesse hinsichtlich des Transitverbots differenziert und transparent zu gestalten. Nur wenig ist von etwaigen Abwägungen auf politischer Ebene bisher in den öffentlichen Diskurs vorgedrungen; es bleibt bei einigen wenigen Infektions­schutzfloskeln. Bei einer zwar noch nicht ‚immer‘-, aber doch schon ‚längerwährenden‘ Maßnahme mit so drastischen Auswirkungen sollte man mehr erwarten dürfen. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass hier stillschweigend ein Scheinremedium im Einsatz ist, das darin besteht, mit der grenzüberschreitenden Freizügigkeit nachträglich eine Ermöglichungs­bedingung der Pandemie zu neutralisieren. Dieses Vorgehen wäre bei den derzeitigen inländischen Infektionszahlen zwar epidemiologisch fragwürdig, entspräche aber dem Bedürfnis nach einer symbolischen Markierung und zugleich ‚Eingrenzung‘ des Problems. Auch darüber sollte man reden können. Diese Symbolik geschlossener Grenzen müsste sich dann aber unmittelbarer daran messen lassen, ob nicht ein mögliches Gegensymbol angebrachter wäre: die Öffnung der betroffenen Schengengrenzen als Signal wenigstens für den innereuropäischen Zusammenhalt in der Krise. Heute wie damals sind Grenzfragen immer hochsymbolisch. Fakten können da nur die Grundlage bilden, um sich offen auch über Haltungen zu verständigen.

 

 

[2] Vgl. hierzu Stollberg-Rilinger, Barbara, Maria Theresia. Die Kaiserin in ihrer Zeit, München 2017, S. 667 f.

[3] Friedrich Wilhelm von Taube, Historische und geographische Beschreibung des Königreichs Slavonien und des Herzogthums Syrmien […], Bd. 2, Leipzig 1777, S. 93.

[4] Stollberg-Rilinger (2017), Maria Theresia, S. 668.

[5] Taube (1777), Historische und geographische Beschreibung, Bd. 2, S. 96.

[6] Johann Caspar Steube, Wanderschaften und Schicksale von Johann Caspar Steube, Schuhmacher- und italiänischer Sprachmeister in Gotha, Gotha 1791, S. 113.

[7] Taube (1777), Historische und geographische Beschreibung, Bd. 2, S. 96.

[8] Ebd., S. 96 f.

[9] Aus dem österreichischen Sanitäts-Normativ von 1770, zitiert nach: Lesky (1957), Die österreichische Pestfront, S. 101.

[10] Vgl. hierzu ebd., S. 96-102.

[11] Steube (1791), Wanderschaften und Schicksale, S. 113.

[12] Diese Fälle sind jeweils referiert in: ebd., S. 117 u. 113.

[13] So Lesky (1957), Die österreichische Pestfront, S. 86

[14] Vgl. hierzu Stollberg-Rilinger (2017), Maria Theresia, S. 666-670.

[15] Taube (1777), Historische und geographische Beschreibung, Bd. 2, S. 55.

[16] Steube (1791), Wanderschaften und Schicksale, S. 117.

[17] Taube (1777), Historische und geographische Beschreibung, Bd. 2, S. 97 f.

[18] Ebd., S. 93.

[19] Vgl. Lesky (1957), Die österreichische Pestfront, S. 83.

[20] Vgl. Stollberg-Rilinger (2017), Maria Theresia, S. 667 ff.

[21] Ebd., S. 670.

[22] So noch einmal der Regierungsrat Taube (1777), Historische und geographische Beschreibung, Bd. 2, S. 95 (Flexion der Adjektive angepasst).

[23] Zitiert nach Lesky (1957), Die österreichische Pestfront, S. 88.

[24] Bericht Josephs aus Triest, 17. Mai 1775, zitiert nach: Stollberg-Rilinger (2017), Maria Theresia, S. 670.

[25] Lesky (1957), Die österreichische Pestfront, S. 104.

[26] Taube (1777), Historische und geographische Beschreibung, Bd. 2, S. 97.

[27] Siehe etwa das Interview mit Daniel Kehlmann, „Es gibt in Zeiten der Angst eine große Bereitschaft zum Gehorsam“, in: Süddeutsche Zeitung vom 06.05.2020, online: https://www.sueddeutsche.de/kultur/kehlmann-interview-coronavirus-1.4898386 (Stand: 11.05.2020).

[28] Siehe etwa Oliver Lepsius, Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie, online: https://www.veko-online.de/krise-covid-19/vom-niedergang-grundrechtlicher-denkkategorien-in-der-corona-pandemie.html (Stand: 11.05.2020).

[29] Siehe Stephan Lessenich, Verwundbar ist, wer zu uns gehört, in: Süddeutsche Zeitung vom 06.05.2020, online: https://www.sueddeutsche.de/kultur/coronavirus-vulnerabilitaet-triage-1.4897768 (Stand: 11.05.2020).

[30] Siehe unter Anführung entsprechender Studien: Christina Berndt und Markus Grill, Grenzöffnungen. Reiseverbote helfen nicht gegen Corona, in: Süddeutsche Zeitung vom 07.05.2020, online: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/coronavirus-grenzschliessungen-1.4899340 (Stand: 11.05.2020).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Olav Heinemann (12. Mai 2020). „Aufhebung der lächerlichen Sanitaets-Anstalten“? Der Pestkordon im habsburgisch-osmanischen Grenzgebiet im 18. Jahrhundert. GRK 1919. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/p7v2


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