Kommentare, in denen meist gesetztere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sich intensiver Gegenwartskritik hingeben und in zumeist leicht überheblicher Manier die ihrer Ansicht nach mangelnde Einsichtsfähigkeit größerer Teile der Bevölkerung hervorheben, erfreuen sich in zahlreichen Medien nach wie vor großer Beliebtheit. Auch im 18. Jahrhundert lassen sich derartige Kommentare finden. Diese sind nicht nur unterhaltsam zu lesen, sondern können zugleich einen interessanten Einblick in damalige gesellschaftspolitische Diskussionen sowie in bestimmte Verhaltensweisen innerhalb der Bevölkerung bieten. Im März 1751 wandte sich Joachim Diederich Lichtenstein, eine entsprechende Persönlichkeit des öffentlichen Lebens Braunschweig-Wolfenbüttels, mit einem scharfen Appell gegen von ihm als Aberglauben eingestufte Praktiken an die Öffentlichkeit.[1] Lichtenstein, zu diesem Zeitpunkt 45 Jahre alt und seit einigen Jahren Bürgermeister der Stadt Helmstedt, beobachtete seit einigen Jahren Verhaltensweisen bei seinen Mitbürger*innen, die ihm ganz und gar nicht gefielen. Dabei kritisierte er zunächst den Unglauben „sowol einfältiger als boshafter Schriftsteller“[2], welche in ihren Werken agnostische oder gar atheistische Positionen verträten und dadurch „den Unglauben in den Seelen der Menschen zu pflanzen bemühet sind“[3]. Dies hielt der besorgte Bürgermeister allerdings für ein vergleichsweise kleines Problem, da die entsprechenden Werke nur einem beschränkten Kreis von gebildeten Rezipient*innen zugänglich seien. Deutlich gravierender sei nach Lichtenstein aber das Problem des in der Bevölkerung noch weit verbreiteten Aberglaubens, den er bei den „ungelehrten und gemeinen Leuten[n]“[4] zuhauf festgestellt haben wollte. Zur Untermauerung seiner These führt er dann drei Beispiele derartigen Aberglaubens an.
Als erste Praxis nennt er dabei das so genannte Sieblaufen. Dabei handelt es sich um eine Form der Wahrsagung oder ganz allgemein um eine Möglichkeit Geheimnisse hervorzubringen. Zu diesem Zweck wird ein Sieb entweder an einer Schnur aufgehängt oder lose festgehalten. Dann müssen Namen der verdächtigen Dinge oder Personen laut ausgesprochen werden oder aber von einer Person zur anderen getreten werden, sofern die Verdächtigen anwesend sind. Bei der vermeintlich richtigen Antwort bewegt sich das Sieb.[5]
Bei eben dieser Tätigkeit wollte laut Lichtensteins Bericht eine Gruppe von Menschen im Jahr 1741 einen Dieb überführt haben. Dass diese bei der Ausführung des Sieblaufens noch „gewisse Worte aus der heiligen Schrift hergelesen“[6] hatten, zeigt zwar deutlich eine Verbindung von christlichen und magischen Praktiken, verbesserte die Wirksamkeit dieser Wahrsagerei, zumindest nach Lichtenstein, aber nicht im Geringsten.
Einige Jahre später war der Bürgermeister dann mit der Untersuchung eines Poltergeistphänomens beauftragt worden. Im Jahr 1747 war nämlich „bey einem Bauren in einem gewissen Dorfe […] ein Poltergeist eingetroffen.“[7], der die Hausbewohner durch Klopfgeräusche und andere Streiche beunruhigte. Ein zur Hilfe gerufener, katholischer, wie Lichtenstein als guter Protestant betonte, Geistlicher, nahm den Spuk ernst und versuchte das Gespenst durch Gebete, Weihwasser und Kruzifixe zu vertreiben, allerdings ohne Erfolg. Erst als Lichtenstein selber sich der Sache annahm, zeigte sich der Poltergeist fortan nicht mehr. Findig vergaß der Bürgermeister nicht zu erwähnen, dass der betreffende Bauer „mit seinem Weibe in einer unzufriedenen Ehe lebte“[8] und der lästige Spuk seltsamer Weise immer nur „den Mann und die seinigen, niemals aber das Weib beunruhigte.“[9] Die wahrscheinlichste Erklärung für diesen selektiven Poltergeist wird sich nach dieser Schilderung nicht nur Leser*innen welche selbst schon einmal mit Eheproblemen zu kämpfen hatten, aufgedrängt haben.
Im Jahr des Artikels war Lichtenstein erneut selber Zeuge einer abergläubischen Praxis geworden, die ihn besonders empört hatte. In einer Nacht war ihm, wohl in seiner Funktion als Bürgermeister, berichtet worden, dass aus einem Haus in der Nachbarschaft verdächtige Klopfgeräusche dringen würden und es dort zudem ungewöhnlich hell sei. Um die Angelegenheit zu untersuchen, schickte er seinen Diener an den verdächtigen Ort. Dieser berichtete, dass er nicht ins Haus gelassen, sondern vor der Tür unter aufgeregtem Geschrei mit einem Degen angegriffen worden sei. Als Lichtenstein dann selber die Angelegenheit untersuchte, kristallisierte sich folgendes Szenario heraus: Im Haus befand sich eine kranke Person, deren Angehörige befürchteten, dass sie von einer Hexe verflucht worden sei. Um diese Hexe herbeizurufen, habe man drei Talgkerzen, jede von einer besonderen Person gestiftet, über die Türschwelle gehangen und den herabtropfenden Talg mit dem Degen malträtiert, um so der vermuteten Übeltäterin Schmerzen zu bereiten und sie zu zwingen herbeizukommen, um diese abzustellen. Als Lichtensteins Diener dann an der Tür klopfte, glaubten die Hausbewohner, das Ritual habe funktioniert und griffen den Mann, welchen sie für die Hexe hielten, mit dem Degen an.
Hätten sie eine solche Handlung vor 120 Jahren ausgeführt, resümiert der Bürgermeister mit gewissem Galgenhumor, wären die Beteiligten vermutlich selber in einen Hexenprozess geraten und hätten „eben so helle gebrannt […], als ihre Lichter.“[10]
Liechtenstein schließt seinen Bericht mit dem eindringlichen Appell derartigen Aberglauben in Zukunft möglichst zu verhindern, indem Fälle, wie die von ihm geschilderten, möglichst bekannt gemacht und aufgeklärt werden sollten. Zudem solle die Obrigkeit verstärkt auf Zeichen von abergläubischen Praktiken innerhalb der Bevölkerung achten und diese möglichst unterbinden. So werde der Aberglauben in Zukunft hoffentlich völlig verschwinden.
Leider erwies sich Lichtensteins Hoffnung als etwas
verfrüht: Die Praxis des Sieblaufens war in ländlichen Gegenden noch mindestens
bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts gebräuchlich, die letzte Frau wurde in
Europa in den 1940er Jahren für Hexerei verurteilt und Berichte über angebliche
Poltergeister erfreuen sich bis in die heutige Zeit großer Beliebtheit.
[1] Lichtenstein, Joachim Diederich: Gedanken von dem itzo noch fortdauernden Aberglauben. In: Braunschweigische Anzeigen. 19. Stück. 6. März 1751. Sp.369-376.
[2] Ebd. Sp. 369-370.
[3] Ebd. Sp. 371.
[4] Ebd. Sp. 371.
[5] S. zum Sieblaufen z.B.: Grimm, Jacob: Deutsche Mythologie. Göttingen 1835. S. 641.
[6] Lichtenstein, Aberglauben. Sp. 372.
[7] Ebd. Sp. 373
[8] Ebd.
[9] Ebd.
[10] Ebd. Sp. 375.
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lenakaiser (4. Juni 2019). Von Siebläufern, Hexen und Poltergeistern – „Abergläubische“ Praktiken um 1750. GRK 1919. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/p7uv