Von Kontingenz durchzogen? Truppendurchzüge im Dialog der Stände mit dem Kurfürsten von Sachsen.

Nachdem aber leider! noch zur Zeit zu einen beständigen Frieden im Hei. Röm. Reiche; darüm Wir doch die Göttlich Güthe herzinniglich anflehen; schlechte Apparenz [eine schlechte Entwicklung tritt in Erscheinung, M.S.], und zu besorgen, es dürffden bey diesen unruhigen Zeiten dergleichen March und Durchzüge mehr kommen, auch, zu Defension des Landes Er. Churfürstl. Dhl. eigene Trouppen selbster öffers Hin- und wieder gehen […]“[1]

Nachdem es in den 1670er Jahren wiederholt zu Durchzügen von fremden und eigenen Truppen gekommen war, beschwerten sich die Stände beim sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. (1613-1580). Konkreter Anlass der Eingabe war der Marsch des kaiserlichen Generalwachtmeisters Wolf Friedrich Graf von Cobb (1610/14-1679), der den Höhepunkt einer Reihe von kostspieligen Durchzügen kaiserlicher, brandenburgischer aber auch sächsischer Einheiten bildete. Cobb brachte mit seinem, aus Perspektive der Stände, rücksichtslosen Vorgehen im Land eines Verbündeten das Fass zum Überlaufen, weshalb sich die Ritter- und Landschaft sowie die Städte genötigt sahen, Vorsorgemaßnahmen vorzuschlagen. Aus Sicht der Stände stellte sich die aktuelle Situation eindeutig dar: „[…], daß weilen dieselbe [ die kurfürstliche Hoheit, M.S.] wahrnehmen, wie diese Lande zum öffteren und vielmals unversehend mit Durchzügen von Kriegs-Trouppen belästigt, in solchen unvermutheten Fällen aber, und da es an guter und schneller anstalt ermangelt, den Unterthanen großer Schaden zugefühget.“.[2]

Gegenstand der Forderungen war deshalb eine effektives, also funktionierendes und schnelles, Verfahren für den Umgang mit künftigen Durchzügen, um die teils verheerenden Folgen von Truppendurchquerungen abzumildern. Zwar könne man, so die Ständevertreter, die Märsche anderer Armeen nicht vorhersehen oder gar verhindern, aber eine bessere Handhabung von Truppenbewegungen könne der Kurfürst durchaus in die Wege leiten. Eine geregelte und deshalb für Soldaten und Bevölkerung unschädlichere Durchführung von Truppen liege im Interesse des gesamten Landes. Zugleich sei eine funktionierende Durchzugsorganisation Ausdruck der „[…] Churfürtl. Durchl. Hierinnen tragende Landes Väterlichen vorsorge […]“[3] und damit Herrscherpflicht. Mit dieser an die höchsten Aufgaben guter Herrschaft gerichteten Appellation leiteten die Stände ihre Vorschläge ein. Daran anschließend entwarfen sie ein Verfahren mit dem marschierenden Soldaten gerecht auf das Durchzugsareal verteilt, verpflegt und untergebracht werden sollten. Hauptakteure dafür waren „[…] unter Er. Churf. Durchl. Hohen Autorität stehender Commissarien […]“[4], die jeweils für einen der kursächsischen Kreise zuständig sein sollten. Bei größeren Kreisen wurden zwei Kommissare eingeplant und in Form einer namentlichen Liste an das Memorial angefügt.[5] Für diejenige Kreise, welche weit von Dresden entfernt lagen und von Durchquerungen mehr als andere bedroht waren, schlugen die Ständevertreter vor, die Marschkommissare mit generellen und anlassunabhängigen Befugnissen auszustatten. Die Entfernung und die wahrgenommene Durchzugsgefährdung verband sie in der entsprechenden Formulierung: „[…], als welche am weitesten entlegen, und der größten Gefahr unterworffen, solche General-Verordnungen möchten gegeben werden, damit Sie sich deren bedürffden Fall und ehe ein Speziel Befehl zu erhalten, bedienen könnten.“.[6] In der Vergangenheit hatte sich demnach gezeigt, dass auf plötzliche Truppenbewegungen durch das Land nicht ebenso zügig aus dem administrativen Zentrum reagiert werden konnte. Raum und Zeit begründeten für die Zeitgenossen also ein hohes Maß an Autonomie für das Agieren der Marschkommissare vor Ort.
Welche Brisanz das Thema der Truppendurchzüge hatte, wird insbesondere in der Reaktion der kurfürstlichen Regierung auf das Ständememorial ersichtlich. Im März des Folgejahres wurde eine gedruckte Verordnung erlassen, in welcher die Dresdner Regierung die Eingabe der Stände an manchen Stellen wortwörtlich adaptierte. Dadurch konstituierten fürstliche und ständische Administration im Verbund ein neues Verfahren zur Durchzugsorganisation, die gänzlich von Kommissaren bestritten werden sollte. Ausgangspunkt dieser Zusammenarbeit war die vom Kurfürsten, Geheimen Räten und Ständen geteilte Wahrnehmung „[…] vielmahls unvermuthet, mit Durchzüge von Kriegs-Trouppe […]“ „[…] solch unversehenen Fällen […]“ belästigt worden zu sein.[7] Aus dieser Übereinstimmung leiteten die Räte zuletzt dennoch ein wenig andere Schlüsse ab. Nicht alle drei vorgeschlagenen Kreise sollten generelle Befugnisse für alle Fälle erhalten, sondern nur der Kommissar des Neustädtische Kreises. Mit der Begründung dieser Sonderrechte stimmte man in Dresden aber wieder völlig mit der Wahrnehmung der Ständevertreter überein, „[…] Alldieweil aber die Umbstände und Zufälle so veränderlich/ daß/ dazu [zur Erteilung spezieller Anweisung, M.S] zugelangen nicht möglich […]“.[8]
Ein immanent kriegerisches Phänomen konnte also im Verständnis der Zeitgenossen[9] aktiv beeinflusst werden, auch wenn es sich nicht um kursächsisches Militär handelte und das Eintreten eines Einmarsches weder zeitlich noch qualitativ vorhergesehen werden konnte. Auf die Titelfrage der Kontingenzsättigung des Dialogs über Truppendurchzügen kann demnach geantwortet werden, dass sich die Kontingenzerfahrung der Zeitgenossen in ihren schriftlichen Äußerungen unübersehbar niedergeschlagen hat. Die Ständevertreter und Geheimen Räte nahmen die „Nicht-Teleologie menschlichen Daseins“[10] wahr und gestalteten ihren niemals gewissen Alltag.

[1] Memorial der Landschaft, Ritterschaft und den Städten an Johann Georg II. von Sachsen vom 20.10.1676 aus Dresden, HStAD, 10024 (Geheimer Rat), Loc. 9110/14, Bl. 3.

[2] Ebd., HStAD, 10024, Loc. 9110/14, Bl. 2.

[3] Ebd., Bl. 3

[4] Ebd., Bl. 3r.

[5] Vgl. Vorschlagsliste für die Marschkommissare, HStAD, 10024, Loc. 9110/14, Bl. 8-8r.

[6] HStAD, 10024, Loc. 9110/14, Bl. 4.

[7] Wörtliche Zitate: Befehl zur Ernennung der Marschkommissare vom 31.03.1677 aus Dresden, HStAD, 10024, Loc. 9110/14, Bl. 13.

[8] Ebd. S. 13r.

[9] Der Begriff „Zeitgenossen“ umfasst nur diejenigen Personen, die sich in den überlieferten und untersuchten Quellen äußerten. Im hiesigen Fall ist davon auszugehen, dass es sich dabei zumeist um Männer handelte.

[10] Andreas Niederberger, Die Kontingenz der Welt als Problem des Handelns, in: Bromand, Joachim/Hogrebe, Wolfram (Hrsg.), Grenzen und Grenzüberschreitungen. Berlin 2004, S. 1077.


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martinschroeder (13. Juni 2018). Von Kontingenz durchzogen? Truppendurchzüge im Dialog der Stände mit dem Kurfürsten von Sachsen. GRK 1919. Abgerufen am 26. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/p7uj


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