Mit dem Abendvortrag „Warum nicht losen? Zufallsentscheidungen in der Frühen Neuzeit“ startete die diesjährige Springschool des Graduiertenkollegs 1919, die vom 5. bis 7. April am Kulturwissenschaftlichen Institut Essen stattgefunden hat. Professorin Barbara STOLLBERG-RILINGER (Münster/Berlin) zeigte in ihrem Vortrag die Verbindung zwischen Entscheidungsfindung und Kontingenzbewältigung durch Losen auf. Dabei verfolgte der Vortrag insbesondere zwei Leitfragen: Inwieweit kann es ratsam sein in bestimmten (Entscheidungs-)Situationen auf Vernunft zu verzichten und das Los entscheiden zu lassen? Wieso löst dieses Vorgehen dann dennoch Unbehagen aus?
Barbara STOLLBERG-RILINGER versteht Losen als eine paradoxe Art der Kontingenzbewältigung. Den Grund hierfür sieht sie darin, dass über Losverfahren Kontingenz bewältigt wird, indem sich ihr scheinbar vollkommen überlassen wird; zu losen betont also in geradezu dramatischer Weise die Kontingenz des Entscheidens.
Bereits in der Antike wurde darüber nachgedacht, inwieweit Losverfahren ein legitimes Mittel der Entscheidungsfindung darstellen. Als praktisches Beispiel führt STOLLBERG-RILINGER das Losen in den Rat der 500 in der attischen Demokratie an. Im Mittelalter könne dahingegen beobachtet werden, dass dem Losen eher eine religiöse Dimension zukomme und sich die Debatte größtenteils im theologischen Diskurs abspiele: So lässt Gott als Lenker der Welt die Würfel fallen und das Los hat sowohl im Alten als auch im Neuen Testament seinen Platz. Auf den ersten Blick scheint Losen vor allem als moralisch verwerflich angesehen worden zu sein. Tatsächlich wurde die Praxis des Losens aber nicht durchweg negativ bewertet, wie STOLLBERG-RILINGER mit der von Thomas von Aquin eingezogenen Unterscheidung zwischen sors divina(toria) und sors humana demonstrierte. Während sors divina ein nicht zulässiges Mittel darstellte, wurde die sors humana als Praxis der Entscheidungsfindung akzeptiert. Die mittelalterliche Beurteilung des Losens und die dabei kennzeichnende Unterscheidung zwischen sors divina und sors humana wirkte fort bis in die Frühe Neuzeit. Die Referentin stellte dar, dass sich vor allem im juristischen Diskurs des 16. und 17. Jahrhunderts auf die mittelalterliche Differenzierung bezogen wurde und Entscheidungen durch Los zur Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten als legitim erachtet worden sind: Losen wurde sowohl im ius civile als auch im ius publicum als ein rechtmäßiges Mittel gesehen, da es Streitigkeiten beende und dem öffentlichen Wohl diene.
Im Allgemeinen könne es nun insbesondere in drei Fällen besonders sinnvoll sein zu losen, wie STOLLBERG-RILINGER darlegte:
1.) – wenn ein Patt zwischen vollkommen gleichwertigen Optionen besteht.
2.) – wenn Entschieden werden muss, aber Ressourcen und Zeit zu rationalem Abwägen nicht zur Verfügung stehen.
3.) -wenn Zweifel bestehen, dass überhaupt eine rationale Entscheidung gefällt werden wird.
Ob es wirklich vernünftig ist den Zufall entscheiden zu lassen, hänge nun aber erst einmal von der Rahmung ab, in die der Zufall eingebettet sei. Um dies zu verdeutlichen und um die Abläufe von Losentscheidungen näher zu analysieren, stellte die Referentin nachfolgend drei Beispiele aus der Frühen Neuzeit vor: 1.) das Losen von Personen in politische Ämter, 2.) das Losen im Kriegsrecht und 3.) das Losen in Berufungsverfahren an Universitäten.
Zu 1). Die Beteiligung von Losverfahren bei der Vergabe von politischen Ämtern in der Frühen Neuzeit ist für eine ganze Reihe von Städten bekannt. Populär, auch unter den Zeitgenossen, war dabei insbesondere der venezianische Fall, bei dem politische Entscheidungen in einem komplexen Zusammenspiel aus Elementen von Kooptation, Wahl und Los erzielt wurden. Die Besetzung politischer Ämter schien auf diese Weise beinahe zufällig. Der gezielte Einsatz des Zufalls, bei dem aber dennoch immer den Personen aus dem Kreis der Stadteliten die Macht zufiel, war dabei allen Wahlverfahren durch Los in den frühneuzeitlichen Städten gleich. Auch dass sich bereits auf bestimmte Kandidaten vor Anwendung des Loses geeinigt wurde, war ein Charakteristikum dieser Verfahren.
Zu 2.) Beim Losen im Kriegsrecht ging es insbesondere darum, dass über Würfeln entschieden wurde, wer bei einer kollektiven Meuterei aus einem Regiment hingerichtet werden sollte. STOLLBER-RILINGER verwies darauf, dass es auf Grund der Quellenbasis nur wenige Fälle (3-4) gebe, bei denen genauerer Analysen über das Losverfahren durchgeführt werden könnten. Losen habe aber in all diesen Fällen immer etwas spottwürdiges und verdeutliche die Schande, die sich ein Regiment zugezogen hatte. Offiziere konnten dahingegen immer mit einer Individualstrafe rechnen, was noch einmal die Stellung derjenigen (einfache Soldaten) betonte, deren Strafen erwürfelt wurden.
Zu 3) Berufungsverfahren an Universitäten stellten einen weiteren Fall dar, bei denen auf das Los zurückgegriffen wurde. Dass aber ein Losverfahren immer nur soweit zufällig sein konnte, wie man den Zufall möglich machte, zeigt das Beispiel des Mathematikers Leonhard Euler. In Basel wurden bis in das 19. Jahrhundert die universitären Ämter über Los vergeben und Euler erhielt in dieser Periode auf eine Bewerbung auf eine Professur eine Absage. Allerdings darf diese Entscheidung nicht auf den Zufall zurückgeführt werden, da Euler bereits bei einer Qualitätsprüfung ausgeschieden war und sich somit nicht einmal im Kreis derer befand, die ausgelost werden konnten.
Abschließend bleibt also festzuhalten, dass Losverfahren ganz offensichtlich als legitim erachtet worden sind und (vielleicht auch) werden, wenn sich vorab alle für das Los bei der Entscheidungsfindung entschieden hatten. Barbara STOLLBERG-RILINGER stellte klar, dass im Losverfahren nicht von Gleichheit ausgegangen werde, sondern diese erst durch den Gebrauch von Losverfahren hergestellt werde. Losentscheidungen verheißen die Entlastung von der elementaren Zumutung die jedes Entscheiden mit sich bringt und entlasten gleichzeitig von der Verantwortung, die eine falsche Entscheidung nach sich ziehen könnte. Entscheidungen mit Hilfe des Loses würden gerade dann als legitim wahrgenommen oder sogar eingefordert, wenn rationales Abwägen nicht möglich sei, also insbesondere in Zeiten der Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser von STOLLBERG-RILINGER formulierten Schlussfolgerungen lässt sich fragen, warum dann gerade in der heutigen Zeit die Rufe nach Losentscheidungen wieder lauter werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
franziscascheiner (13. April 2018). „Warum nicht losen? Zufallsentscheidungen in der Frühen Neuzeit.“ Abendvortrag der Springschool des Graduiertenkollegs 1919 am 5. April im KWI Essen. GRK 1919. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/p7ue