Renten für die Rente – Private Altersvorsorge im Spätmittelalter

10.03.2016 Anja Zawadzki

Als am 23. Februar 2016 der Paritätische Wohlfahrtsverband seinen neuesten Armutsbericht veröffentlichte, bestätigte sich, was viele im Vorfeld bereits zu wissen glaubten: Trotz einer guten Wirtschaftslage gelten erschreckend viele Menschen in Deutschland als arm. Besonders alarmierend erscheint dabei die Entwicklung der Altersarmut. Während die Anzahl der auf Grundsicherung angewiesenen Rentner im Jahr 2003 noch bei 258 000 Menschen lag, stieg die Zahl bis zum Jahr 2014 fast auf das Doppelte an. Der Verbandsgeschäftsführer warnt, dass sich dieser Zustand in den nächsten 20 Jahren noch weiter verschlechtern werde und spricht sogar von einer „Lawine der Altersarmut“.1

Dass unsere Rente und unser Auskommen im Alter – entgegen der heute berühmten Aussage Norbert Blühms – eben doch nicht so sicher sind, war auch vorher kein Geheimnis. Schon seit Jahrzehnten werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass der Generationenvertrag der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr standhält und dass die Bürger sich z.B. durch Riester-Renten aktiv um ihre finanzielle Zukunft und private Altersvorsorge kümmern müssen. Historisch betrachtet steht dem Generationenvertrag häufig der Mythos des sorgenfreien Alterns in der vormodernen Großfamilie entgegen. Während in früheren Gesellschaften aufgrund wirtschaftlicher Zwänge und normativer Vorstellungen die Versorgungspflicht der alten Menschen bei deren Kindern gelegen hätte, übernehme diese Verpflichtung in der Moderne der Staat. Auch wenn die Verwandtschaft im vormodernen Versorgungssystem durchaus eine große Rolle gespielt hat, hat sich die Forschung in den letzten Jahrzehnten dennoch von der romantischen Idealisierung der versorgenden Großfamilie und Mehrgenerationenhaushalte distanziert. Ein weiterer Irrglaube ist, dass der demographische Wandel ein rein modernes Phänomen sei. So musste sich beispielsweise auch die Gesellschaft des 15. Jahrhunderts mit dem Problem auseinandersetzen, dass es tendenziell mehr alte als junge Menschen gab die somit auch auf eine aktive private Vorsorge angewiesen waren.2

Doch wie genau kann man sich die private Altersvorsorge im Mittelalter vorstellen? Eine Möglichkeit bestand darin, sich in einem Spital einzukaufen. Spitäler dienten im Laufe des Mittelalters in wachsendem Maße als Pfründenanstalten für alte Menschen, ähnlich unseren heutigen Altenheimen. Der Nachteil war, dass der gesamte Besitz des Pfründennehmers an das Spital überging und man seinen Lebensabend im strengen und frommen Rahmen der Spitalsordnung verbrachte.3

Eine weitere Möglichkeit im Umgang mit der unsicheren Zukunft war die Absicherung durch sogenannte Notpfründenverträge. Mit Hilfe dieser Art Pflegeverträge sorgten zumeist mittelständische Personen für die Zeit vor, in der sie nicht mehr selbständig ihren Lebensunterhalt verdienen konnten. Um einen Lebensabend in Armut zu vermeiden, übertrugen sie ihr gesamtes Gut an einen mal mehr mal weniger nahen Verwandten oder Freund. Als Gegenleistung verpflichtete sich dieser, den Vertragspartner bis zu seinem Tode bei sich wohnen zu lassen, ihn zu versorgen und zu pflegen.

Daneben konnten sich die Menschen der Vormoderne z.B. durch Rentenkäufe aber auch finanziell absichern. Im 15. Jahrhundert finden sich verschiedene Formen von Rentenkäufen. Im Süden des deutschen Reiches und auf dem Gebiet der heutigen Schweiz war vor allem der Kauf sogenannter Leibrenten weit verbreitet. Die i.d.R. von Städten verkauften und mit mindestens zehn Prozent verzinsten Leibrenten waren – ähnlich wie Lebensversicherungen –, an das Leben einer Person gebunden. Da diese Form des Rentenkaufes durch den hohen Zinssatz eine besonders gute Chance des gesteigerten Kapitalertrages bot, begannen Städte wie z.B. Nürnberg diese ab Mitte des 15. Jahrhunderts nur noch an über 60-jährige Interessenten zu verkaufen.4

Von der Form der Leibrenten werden die sogenannten Wiederkaufsrenten unterschieden. Dabei handelt es sich um „eine jährlich zu einem oder mehreren Terminen wiederkehrende Zinszahlung auf ein ausgeliehenes Kapital“.5 Neben dem niedrigeren Zinsfuß von vier bis sieben Prozent lag der Unterschied zur Leibrente darin, dass die Rente nicht an das Leben einer Person gebunden war, sondern dass ein Objekt –normalerweise ein Grundstück samt Haus – für die Rentenzahlung haftete. Durch Rückkaufklauseln wurde dem Rentenkäufer das Recht eingeräumt, sein Kapital wieder zurück zu kaufen. Der Rentennehmer wiederum erhielt die Möglichkeit, das Recht auf die Rente weiter zu veräußern Diese Art der Renten hatten Ähnlichkeit mit den heutigen Wertpapieren und wurden vor allem der städtischen Vermögensbildung dienten.

Durch die Heranziehung weiterer Quellen wie Testamente und durch quantifizierende Methoden lassen sich weitere Rückschlüsse auf den Verwendungszweck der Zinszahlungen schließen. So zeigt sich, dass in Gebieten, in denen der Verkauf von Leibrenten nicht so verbreitet war, anstelle dieser auch Wiederkaufsrenten zur Altersvorsorge genutzt wurden.

Wir sehen also, schon vor Jahrhunderten war Altersvorsorge nicht weniger komplex als heute und auch im Mittelalter hat ein aktiver Umgang mit der eigenen unsicheren Zukunft stattgefunden, der dem heutigen in nichts nachsteht.

  1. Zitiert nach: ZDF. http://www.heute.de/armutsbericht-2016-paritaetischer-wohlfahrsverband-warnt-vor-lawine-der-altersarmut-42398116.html Zuletzt aufgerufen am 25.02.2016 um 19:12 Uhr. Siehe außerdem http://www.der-paritaetische.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1456910311&hash=749bbea3d72b2d00ea565b3261bbcba5d032b009&file=fileadmin/dokumente/2016_armutsbericht/ab2016_komplett_web.pdf Zuletzt aufgerufen am 25.02.2016 um 19:14 Uhr, hier S. 42-57. []
  2. Siehe grundlegend zu Altersdiskursen und Altersrealitäten in der Geschichte: Elisabeth Herrmann-Otto (Hg.): Die Kultur des Alterns von der Antike bis zur Gegenwart, St. Ingbert 2004. []
  3. Siehe zur Hospitalsforschung grundlegend den Forschungsüberblick von Gisela Drossbach/ Fran ois Olivier Touati/ Thomas Frank: Einführung: Zur Perspektivität und Komplexität des mittelalterlichen Hospitals – Forschungsstand, Arbeitstechniken, Zielsetzungen, in: Gisela Drossbach (Hg.): Hospitäler in Mittelalter und Früher Neuzeit. Frankreich, Deutschland und Italien. Eine vergleichende Geschichte (Pariser Historische Studien 75), München 2007, S. 9-25. []
  4. Siehe zu den Notpfründenverträgen Gabriele Signori: Die ‚Erfindung‘ des Alters (13. bis beginnendes 16. Jahrhundert), in: Brigitte Röder/ Willemijn de Jong/ Kurt W. Alt (Hrsg.): Alter(n) anders denken. Kulturelle und biologische Perspektiven (Kulturgeschichte der Medizin 2), Köln/ Weimar/ Wien 2012, S. 163-185, S. 171 und zu den Renten S. 173. []
  5. Hans-Peter Baum: Hochkonjunktur und Wirtschaftskrise im spätmittelalterlichen Haburg. Hamburger Rentengeschäfte 1371-1410 (Beiträge zur Geschichte Hamburgs), Hamburg 1976, S. 27. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
foehrenbach (10. März 2016). Renten für die Rente – Private Altersvorsorge im Spätmittelalter. GRK 1919. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/p7t4


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